 
Militärluftfahrzeugtechniker
Wenn Sie diese
Laufbahn einschlagen möchten, sollten Sie bereits den Grundwehrdienst bei den
Luftstreitkräften leisten oder die Bundesfachschule für Flugtechnik besuchen.
Danach stehen parallel zur militärischen Ausbildung folgende Laufbahn offen.
Technischer Unteroffizier
Als Voraussetzung
ist der Lehrabschluss in einem metallverarbeitenden oder elektronischen Gewerbe
bzw. der Abschluss einer mittleren technischen Lehranstalt erforderlich.
Die Fachausbildung zum:
Luftfahrzeugwart erfolgt über eine
zweijährige Praxis mit theoretischer Ausbildung
Luftfahrzeugwart I. Klasse erfolgt über
eine zusätzliche dreijährige Praxis mit vertiefender theoretischer Ausbildung
Die
Ausbildung zum Luftfahrzeugwart erfolgt gezielt auf den im ÖBH verwendeten
Luftfahrzeugtypen. Eine weitere Spezialisierung auf die Fachrichtungen Flugwerk,
Triebwerk und Bordausrüstung ist vorgesehen. Danach ist die Ausbildung zum
Luftfahrzeug - Werkmeister oder Prüfmeister möglich.
Zivilbediensteter
In
bestimmten Bereichen der militärischen Luftfahrtechnik ist der Einsatz von
Zivilbediensteten vorgesehen. Die Voraussetzungen sowie der Inhalt der
Fachausbildung sind identisch mit jenen für den technischen Unteroffizier oder
Offizier.
Technischer
Offizier
Als
Voraussetzung ist der Abschluss einer höheren technischen Lehranstalt oder
eines technisch- naturwissenschaftlichen Studiums erforderlich. Die militärische
Ausbildung erfolgt im Rahmen der Einjährig- Freiwilligen- Ausbildung sowie an
der Militärakademie. Die Fachausbildung zum leitenden Militärluftfahrttechniker
erfolgt in einer dreijährigen und arbeitsplatzbezogenen Praxis mit
theoretischer Ausbildung.
Der
Militärluftfahrttechniker erhält zusätzlich zu seinem Gehalt eine Zulage! Alle
Laufbahnen stehen grundsätzlich auch für Frauen offen!
Die technische Ausbildung im
Überblick
Voraussetzungen:
metallverarbeitender Beruf oder Abschluss einer mittleren oder höheren technischen Lehranstalt.
GRUNDWEHRDIENST
(Staffel/Fliegertechn. Kompanie
VbK
UOLG I
(HUAK)
UOLG II
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- Absolventen Bundesfachs. f. Flugtechnik 1 Monat
- Andere 6 Monate
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UOLG III
(HUAK)
UOLG IV
(HUAK)
WARTAUSBILDUNG-PRAXIS
(Kurs auf jeweiliger
LFZ-Type)
MLPV - Prüfung MILITÄRLUFTFAHRZEUGWART
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- Absolventen Bundesfachs. f. Flugtechnik 2 Jahre Praxis
- Andere
3 Jahre Praxis |
WART I. KLASSE-KURS
MLPV - Prüfung MILITÄRLUFTFAHRZEUGWART
I. KLASSE
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- Nach insgesamt 5 Jahren Praxis |
allgemeine WERKMEISTER-AUSBILDUNG
PRÜF- und WERKMEISTERKURS / MSL
MLPV - Prüfung
MILITÄRLUFTFAHRZEUGWERKMEISTER
oder
MLPV - Prüfung
MILITÄRLUFTFAHRZEUGPRÜFMEISTER
MLPV = Militärluftfahrtpersonalverordnung
UOLG =
Unteroffizierslehrgang
HUAK =
Heeresunteroffiziersakademie
MSL
= Materialstab/Luft
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