Lebensmittel-Kennzeichnung

 

Entnommen aus der Broschüre der : Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer

 

Im Lebensmittelbereich werden viele Marken‑ und Gütezeichen verwendet. Diese erläutern nur zum Teil die Qualität eines Produktes und damit eine bestimmte Herstellungsart.

 

Trotzdem haben viele Konsumenten Zweifel, ob das gekaufte Produkt auch wirklich frisch und gut ist. Und nicht zuletzt spielt die Frage nach der Rückverfolgbarkeit, nach der Garantie für ein Lebensmittel eine immer wichtigere Rolle.

 

 

AMA Gütesiegel

Das Ursprungs‑ und Gütezeichen der AMA wird kurz AMA‑Gütesiegel genannt. Das Gütesiegel stellt somit eine Orientierungshilfe für den Konsumenten dar. Neben der Gewährleistung einer überdurchschnittlichen Qualität durch unabhängige Kontrollstellen macht es die österreichische Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe sichtbar.

 

Darüber hinaus wird durch das AMA‑Gütesiegel ein Bezug zum strengen österreichischen Lebensmittelrecht („Codex‑Qualität") und zur naturnahen und umweltgerechten Produktion hergestellt. Nur jene Lebensmittel, die den strengen Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechts entsprechen bzw. diese überschreiten, dürfen das Gütesiegel tragen.

 

Außerdem unterliegen Lebensmittel, die das AMA‑Gutesiegel tragen, noch weiteren Qualitätskriterien, die teilweise ganz erheblich über das strenge Lebensmittelrecht hinausgehen.

 

Nähere Details der jeweiligen Richtlinien finden Sie im Internet unter www.ama.at.

 

Welche Produkte können das AMA‑Gutesiegel tragen?

 

AMA‑Gütesiegel‑Lebensmittel dürfen nur Rohstoffe aus Österreich enthalten. Bei verarbeiteten Lebensmitteln, die zum Teil in Österreich nicht herstellbare Zutaten enthalten, darf der Anteil dieser Bestandteile maximal ein Drittel betragen (z.B. Vanille aus dem Vanillejoghurt).

 

Daher enthalten folgende Produkte mit dem AMA‑Gütesiegel 100 Prozent heimische Rohstoffe:

 

  Milch und Milchprodukte (bei Milchprodukten Toleranzbereiche)

  Frischfleisch

  Geflügel

  Wurst‑ and Fleischwaren

  Eier

  Obst

  Gemüse

  Speisekartoffel

  Honig

  Mehl

  Getreide

  Kernöl

 

Wer kontrolliert das Gütesiegel?

Die Einhaltung aller Herkunfts‑ und Qualitätskriterien wird beim AMA Gütesiegel durch mehrfache unabhängige Kontrollen ‑ vom Bauern bis ins Regal ‑ sichergestellt. Die unabhängigen Kontrollstellen, die im Auftrag der AMA die Lebensmittelkontrollen vornehmen, führen diese Prüfungen in Form von unangemeldeten Vor‑Ort‑Kontrollen bzw. angemeldeten umfangreichen Betriebsaudits durch. Zusätzlich sind eine Reihe von Laboranalysen zu bestehen, wobei es genaue Vorgaben bezogen auf die einzelnen Analysemethoden und den zu bestehenden Grenzwerten gibt.

 

 

AMA‑Biozeichen

Das AMA‑Biozeichen wurde ursprünglich vom Landwirtschaftsministerium ins Leben gerufen and dient zur Kennzeichnung von Produkten, die aus der biologischen Landwirtschaft stammen. Dabei müssen diese Bio‑Produkte grundsätzliche den Kontroll‑, Produktions‑ und Kennzeichnungsregelungen der EU‑Verordnung über den biologischen Landbau entsprechen. Auch vor dem Jahr 1999, als die EU für den tierischen Bereich eigene Bio‑Bestimmungen verabschiedete, mussten die Tierhalter in der biologischen Landwirtschaft die diesbezüglichen nationalen Vorschriften des österreichischen Lebensmittelcodex einhalten.

 

Das in rot gehaltene Zeichen (Schriftzug „Austria AMA‑Biozeichen") steht für ein Bioprodukt, dessen Rohstoffe zumindest zu 100 Prozent aus Österreich kommen, wobei es auch hier wie beim AMA‑Gütesiegel für Verarbeitungsprodukte einen Toleranzbereich für jene Bestandteile gibt, die nicht in Österreich herstellbar sind.

 

Das schwarze Zeichen (Schriftzug ,AMA‑Biozeichen") gibt keinen Hinweis auf irgend welche Herkunftsangaben. Somit wird es unabhängig von der jeweiligen Herkunft vergeben, wobei es sich nachweislich um ein Bio‑Produkt handeln muss.

 

 

EU‑Zeichen für Bio‑Lebensmittel

Die Europäische Kommission bietet den Erzeugern von Bio­Produkten ein neues, EU‑weites Erkennungszeichen für Biolebensmittel an. Konsumentinnen, die Produkte mit diesem Emblem kaufen, können darauf vertrauen, dass diese zu mindestens

 

  95 Prozent aus biologischen Erzeugnissen bestehen

  in geschlossener Verpackung direkt vom Erzeuger / Aufbereiter kommen

  den Namen des Erzeugers, Aufbereiters, Vertreibers oder Verkäufers sowie den Namen oder Kode der Kontrollstelle tragen.

 

 

„Bos" Zeichen

Das behördlich genehmigte Kennzeichnungs‑ und Registrierungssystem von Rindfleisch ,bos" ‑ lat. Rind ‑ wurde von der AMA Marketing und der Wirtschaftskammer Österreich erarbeitet. Es zielt darauf ab, dass die gemachten Angaben zur Herkunft, zur Produktionsweise oder zur Qualität von Rindfleisch über alle Produktions­ und Vermarktungsstufen hinweg abgesichert und so auch nachvollzogen werden können.

 

Kontrolle macht sicher:

 

Vom Hof ...

Gleich nach der Geburt bekommt das Kalb zwei gelbe Ohrmarken mit persönlichem Kenncode. Damit trägt das Tier seinen Personalausweis am Ohr .

 

...über die Verarbeitung

Im Schlachthof und im Zerlegebetrieb scheint die Nummer bzw. Charge der Ohrmarken auf allen Papieren und Etiketten auf .

 

... bis in den Handel

Die Ohrmarken‑ bzw. Chargennummer ist auf jedem Fleischetikett. So kann der Weg des Rindfleisches zurückverfolgt werden.

 

 

Genusstauglichkeitszeichen

Dieses muss für Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie für Milch und Milchprodukte an den Produkten angebracht werden.

 

Es dokumentiert die Übereinstimmung der Herstellung, Be‑ und Verarbeitung dieser Produkte mit den entsprechenden EU‑Regelungen im Hinblick auf veterinärrechtliche Belange, insbesondere aber auch der Hygiene. Mit dieser Kennzeichnung lässt sich ermitteln, wo das Produkt erzeugt, verarbeitet oder verpackt wurde. Eine Aussage über die Herkunft der Rohstoffe (oder die Herkunft der Tiere für die Gewinnung von Fleisch) lässt sich damit aber nicht ableiten. Die Buchstaben stehen als Kürzel für das Land und die Nummer gibt den Herstellungsbetrieb an.

 

 

Qualität direkt vom Bauern

Das Direktvermarktergütesiegel steht für

 

  Ursprungsgarantie ‑ garantierte Herkunft vom Bauern

  Verarbeitungsgarantie ‑ aus bäuerlicher Verarbeitung, mit Sorgfalt gemacht,

  Nachvollziehbarkeit der Produktion und Verarbeitung

  Servicegarantie ‑ Kundenorientierung

  Qualitätsgarantie ‑ beste Qualität bäuerlicher Produkte

  Hygienegarantie ‑ Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen

  Know‑ How‑Garantie ‑ Qualifizierung durch Aus‑ und Weiterbildung

 

 

 

 

Austria Gütezeichen ‑ geprüfte Qualität national bzw. international

Dieses wird von der ARGE Qualitätsarbeit ‑ OQUA = Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätsarbeit vergeben. Es gilt für den gesamten Warenkorb.

 

 Neben einer 50 %igen inländischen Wertschöpfung muss auch die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien erfüllt werden: Es gelten der Lebensmittelcodex bzw. in Einzelfällen die AMA‑Richtlinien. Es wird stichprobenartig durch neutrale Prüfstellen kontrolliert.

 

Für die Vergabe des Austria‑Gütezeichens International entfällt die Anforderung der inländischen Wertschöpfung.

 

 

 

EAN Code (Europäische Artikelnummerierung)

Die meisten Produkte weisen auf der Verpackung einen maschinenlesbaren Strichcode ‑ das weiße Feld mit schwarzen Strichen ‑ auf. Es handelt sich dabei um die EUROPÄISCHE ARTIKELNUMMERIERUNG, kurz EAN genannt. die eine Art computerlesbares Etikett darstellt.

 

Bei dem meistverwendeten EAN Code „13" sind verschlüsselt:

  das Land der Registrierung (die ersten beiden Ziffern)

  der Herstellungsbetrieb (die folgenden fünf Ziffern)

  die Artikelnummer (die nächsten fünf Ziffern)

  und eine Kontrollzahl (die letzte Ziffer).

Spezielle Kassen mit einem Lichtfeld (Scannerkassen) können den Balkencode „lesen", suchen den in der Kasse einprogrammierten Preis heraus and drucken ihn auf den Kassenzettel d.h. Produkt und Preis werden für die Kassen erkennbar.

 

Jedem Land, das eine derartige Artikelnummerierung vergibt, entspricht ein spezieller Nummerncode der ersten beiden Ziffern: z.B. steht 90 oder 91 für Österreich.

 

Da diese Kennung das Land angibt, in dem das Produkt für die Artikelnummerierung eingereicht wurde, lasst sich aus dieser Länderkennzahl nicht automatisch auf das Erzeugungsland schließen. Meist ist das Land der Registrierung aber mit dem Herstellungsland des jeweiligen Produktes identisch.

 

 

Austria‑Zeichen

„Made in Austria"

 

Viele Nicht‑Lebensmittel weisen eine Art ,Herkunftszeichen" auf, das der Verein „Made in Austria" vergibt, und das für den gesamten Warenkorb gilt. Für Lebensmittel ist das Austria‑Zeichen seit Jänner 2001 verboten.