Lebensmittel-Kennzeichnung
Entnommen aus der Broschüre der :
Niederösterreichische
Landes-Landwirtschaftskammer
Im Lebensmittelbereich werden
viele Marken‑ und Gütezeichen verwendet. Diese erläutern nur zum Teil die
Qualität eines Produktes und damit eine bestimmte Herstellungsart.
Trotzdem haben viele
Konsumenten Zweifel, ob das gekaufte Produkt auch wirklich frisch und gut ist.
Und nicht zuletzt spielt die Frage nach der Rückverfolgbarkeit, nach der
Garantie für ein Lebensmittel eine immer wichtigere Rolle.
AMA Gütesiegel
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Das Ursprungs‑ und
Gütezeichen der AMA wird kurz AMA‑Gütesiegel genannt. Das Gütesiegel
stellt somit eine Orientierungshilfe für den Konsumenten dar. Neben der
Gewährleistung einer überdurchschnittlichen Qualität durch unabhängige
Kontrollstellen macht es die österreichische Herkunft der
landwirtschaftlichen Rohstoffe sichtbar.
Darüber hinaus wird
durch das AMA‑Gütesiegel ein Bezug zum strengen österreichischen
Lebensmittelrecht („Codex‑Qualität") und zur naturnahen und
umweltgerechten Produktion hergestellt. Nur jene Lebensmittel, die den
strengen Bestimmungen des österreichischen Lebensmittelrechts
entsprechen bzw. diese überschreiten, dürfen das Gütesiegel tragen. |
Außerdem unterliegen
Lebensmittel, die das AMA‑Gutesiegel tragen, noch weiteren Qualitätskriterien,
die teilweise ganz erheblich über das strenge Lebensmittelrecht hinausgehen.
Nähere Details der jeweiligen
Richtlinien finden Sie im Internet unter www.ama.at.
Welche Produkte können das
AMA‑Gutesiegel tragen?
AMA‑Gütesiegel‑Lebensmittel
dürfen nur Rohstoffe aus Österreich enthalten. Bei verarbeiteten Lebensmitteln,
die zum Teil in Österreich nicht herstellbare Zutaten enthalten, darf der Anteil
dieser Bestandteile maximal ein Drittel betragen (z.B. Vanille aus dem
Vanillejoghurt).
Daher enthalten folgende
Produkte mit dem AMA‑Gütesiegel 100 Prozent heimische Rohstoffe:
Milch
und Milchprodukte (bei Milchprodukten Toleranzbereiche)
Frischfleisch
Geflügel
Wurst‑
and Fleischwaren
Eier
Obst |
Gemüse
Speisekartoffel
Honig
Mehl
Getreide
Kernöl |
Wer kontrolliert das
Gütesiegel?
Die Einhaltung aller
Herkunfts‑ und Qualitätskriterien wird beim AMA Gütesiegel durch mehrfache
unabhängige Kontrollen ‑ vom Bauern bis ins Regal ‑ sichergestellt. Die
unabhängigen Kontrollstellen, die im Auftrag der AMA die Lebensmittelkontrollen
vornehmen, führen diese Prüfungen in Form von unangemeldeten Vor‑Ort‑Kontrollen
bzw. angemeldeten umfangreichen Betriebsaudits durch. Zusätzlich sind eine Reihe
von Laboranalysen zu bestehen, wobei es genaue Vorgaben bezogen auf die
einzelnen Analysemethoden und den zu bestehenden Grenzwerten gibt.
AMA‑Biozeichen
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Das AMA‑Biozeichen
wurde ursprünglich vom Landwirtschaftsministerium ins Leben gerufen and
dient zur Kennzeichnung von Produkten, die aus der biologischen
Landwirtschaft stammen. Dabei müssen diese Bio‑Produkte grundsätzliche
den Kontroll‑, Produktions‑ und Kennzeichnungsregelungen der
EU‑Verordnung über den biologischen Landbau entsprechen. Auch vor dem
Jahr 1999, als die EU für den tierischen Bereich eigene Bio‑Bestimmungen
verabschiedete, mussten die Tierhalter in der biologischen
Landwirtschaft die diesbezüglichen nationalen Vorschriften des
österreichischen Lebensmittelcodex einhalten.
Das in rot gehaltene
Zeichen (Schriftzug „Austria AMA‑Biozeichen") steht für ein Bioprodukt,
dessen Rohstoffe zumindest zu 100 Prozent aus Österreich kommen, wobei
es auch hier wie beim AMA‑Gütesiegel für Verarbeitungsprodukte einen
Toleranzbereich für jene Bestandteile gibt, die nicht
in Österreich herstellbar sind. |
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Das schwarze Zeichen
(Schriftzug ,AMA‑Biozeichen") gibt keinen Hinweis auf irgend welche
Herkunftsangaben. Somit wird es unabhängig von der jeweiligen Herkunft vergeben,
wobei es sich nachweislich um ein Bio‑Produkt handeln muss.
EU‑Zeichen für
Bio‑Lebensmittel
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Die Europäische
Kommission bietet den Erzeugern von BioProdukten ein neues, EU‑weites
Erkennungszeichen für Biolebensmittel an. Konsumentinnen, die Produkte
mit diesem Emblem kaufen, können darauf vertrauen, dass diese
zu mindestens
95 Prozent aus biologischen Erzeugnissen bestehen
in geschlossener
Verpackung direkt vom Erzeuger / Aufbereiter kommen
den Namen des
Erzeugers, Aufbereiters, Vertreibers oder Verkäufers sowie den Namen
oder Kode der Kontrollstelle tragen. |
„Bos" Zeichen
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Das behördlich
genehmigte Kennzeichnungs‑ und Registrierungssystem von Rindfleisch ,bos"
‑ lat. Rind ‑ wurde von der AMA Marketing und der Wirtschaftskammer
Österreich erarbeitet. Es zielt darauf ab, dass die gemachten Angaben
zur Herkunft, zur Produktionsweise oder zur Qualität von Rindfleisch
über alle Produktions und Vermarktungsstufen hinweg abgesichert und so
auch nachvollzogen werden können.
Kontrolle macht sicher: |
Vom Hof
...
Gleich nach der Geburt
bekommt das Kalb zwei gelbe Ohrmarken mit persönlichem Kenncode. Damit trägt das
Tier seinen Personalausweis am Ohr .
...über die Verarbeitung
Im Schlachthof und im
Zerlegebetrieb scheint die Nummer bzw. Charge der Ohrmarken auf allen Papieren
und Etiketten auf .
... bis in den Handel
Die Ohrmarken‑ bzw.
Chargennummer ist auf jedem Fleischetikett. So kann der Weg des Rindfleisches
zurückverfolgt werden.
Genusstauglichkeitszeichen
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Dieses muss für
Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie für Milch und Milchprodukte an den
Produkten angebracht werden.
Es dokumentiert die
Übereinstimmung der Herstellung, Be‑ und Verarbeitung dieser Produkte
mit den entsprechenden EU‑Regelungen im Hinblick auf veterinärrechtliche
Belange, insbesondere aber auch der Hygiene. Mit dieser Kennzeichnung
lässt sich ermitteln, wo das Produkt erzeugt, verarbeitet oder verpackt
wurde. Eine Aussage über die Herkunft der Rohstoffe (oder die Herkunft
der Tiere für die Gewinnung von Fleisch) lässt sich damit aber nicht
ableiten. Die Buchstaben stehen als Kürzel für das Land und die Nummer
gibt den Herstellungsbetrieb an.
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Qualität direkt vom Bauern
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Das
Direktvermarktergütesiegel steht für
Ursprungsgarantie ‑ garantierte Herkunft vom Bauern
Verarbeitungsgarantie ‑ aus bäuerlicher Verarbeitung, mit Sorgfalt
gemacht,
Nachvollziehbarkeit der Produktion und Verarbeitung
Servicegarantie ‑ Kundenorientierung
Qualitätsgarantie ‑ beste Qualität bäuerlicher Produkte
Hygienegarantie ‑
Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen
Know‑ How‑Garantie ‑
Qualifizierung durch Aus‑ und Weiterbildung
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Austria Gütezeichen ‑
geprüfte Qualität
national bzw. international
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Dieses wird von der
ARGE Qualitätsarbeit ‑ OQUA = Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der
Qualitätsarbeit vergeben. Es gilt für den gesamten Warenkorb.
Neben
einer 50 %igen inländischen Wertschöpfung muss auch die Einhaltung
bestimmter Qualitätskriterien erfüllt werden: Es gelten der
Lebensmittelcodex bzw. in Einzelfällen die AMA‑Richtlinien. Es wird
stichprobenartig durch neutrale Prüfstellen kontrolliert.
Für die Vergabe des
Austria‑Gütezeichens International entfällt die Anforderung der
inländischen Wertschöpfung.
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EAN Code (Europäische
Artikelnummerierung)
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Die meisten Produkte
weisen auf der Verpackung einen maschinenlesbaren Strichcode ‑ das
weiße Feld mit schwarzen Strichen ‑ auf. Es handelt sich dabei um
die EUROPÄISCHE ARTIKELNUMMERIERUNG, kurz EAN genannt. die eine Art
computerlesbares Etikett darstellt.
Bei dem
meistverwendeten EAN Code „13" sind verschlüsselt:
das
Land der Registrierung (die ersten beiden Ziffern)
der
Herstellungsbetrieb (die folgenden fünf Ziffern)
die
Artikelnummer (die nächsten fünf Ziffern)
und
eine Kontrollzahl (die letzte Ziffer). |
Spezielle Kassen mit einem
Lichtfeld (Scannerkassen) können den Balkencode „lesen", suchen den in der Kasse
einprogrammierten Preis heraus and drucken ihn auf den Kassenzettel d.h. Produkt
und Preis werden für die Kassen erkennbar.
Jedem Land, das eine
derartige Artikelnummerierung vergibt, entspricht ein spezieller Nummerncode der
ersten beiden Ziffern: z.B. steht 90 oder 91 für Österreich.
Da diese Kennung das Land
angibt, in dem das Produkt für die Artikelnummerierung eingereicht wurde, lasst
sich aus dieser Länderkennzahl nicht automatisch auf das Erzeugungsland
schließen. Meist ist das Land der Registrierung aber mit dem Herstellungsland
des jeweiligen Produktes identisch.
Austria‑Zeichen
„Made in
Austria"
Viele Nicht‑Lebensmittel
weisen eine Art ,Herkunftszeichen" auf, das der Verein „Made in Austria"
vergibt, und das für den gesamten Warenkorb gilt.
Für
Lebensmittel ist das Austria‑Zeichen seit Jänner 2001 verboten. |
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