Ab
dem Jahre 2013 wird ein
Führerschein in
Kreditkartenformat innerhalb der
Europäischen Union (EU) die
derzeit über Hundert in Umlauf
befindlichen Führerscheinformate
in den Mitgliedstaaten ersetzen.
Die alten Führerscheine werden
nach und nach, spätestens aber
Ende 2032 aus dem Verkehr
gezogen. Dies hat das
Europäische Parlament am 14.
Dezember 2006 beschlossen. Diese
europäische Richtlinie muss nun
von den Nationalstaaten
innerhalb der nächsten vier
Jahren umgesetzt werden. Nach
Kundmachung des Gesetzes in
Österreich im Bundesgesetzblatt
(BGBl.) wird im Gesetz der
Zeitpunkt, wann diese Regelung
gesetzlich in Kraft tritt,
terminlich festgelegt.
Autofahrerinnen und Autofahrer
in Österreich müssen daher
bis spätestens Ende 2032
ihren
Papier-Führerschein auf den
Scheckkartenführerschein
umtauschen.
Warum wurde diese EU-Richtlinie
notwendig?
In
den europäischen Mitgliedstaaten
sind mehr als 110 verschiedene
Führerscheinmuster gültig. Dies
führt zu Transparenzproblemen
für Bürgerinnen und Bürger,
Ordnungskräfte und
Führerscheinbehörden und zur
Fälschung von Dokumenten, die
zuweilen Jahrzehnte alt sind.
Die neue europäische
Führerscheinrichtlinie sieht
vor, ab dem Jahr 2013
neue Führerscheine nach einem
einheitlichen europäischen
Führerscheinmuster auszustellen.
Dies gilt auch für
Führerscheine, die aufgrund von
Verlust, Diebstahl oder aufgrund
von Änderung von Daten (wenn
Lenkerinnen und -Lenker von
Kraftfahrzeugen (Kfz) den
Führerschein als amtliches
Dokument benutzen wollen)
ersetzt werden müssen.
Inhalt der
EU-Führerscheinrichtlinie
Gültigkeit und Erneuerung von
Führerscheinen
Führerscheine der Klassen A oder
B sind zehn Jahre gültig. Die
Gültigkeit kann jedoch von
einzelnen Mitgliedstaaten auf 15
Jahre erhöht werden. Diese
beiden Möglichkeiten wurden
durch einen politischen
Kompromiss auf europäischer
Ebene erzielt.
Die Mitgliedstaaten können die
Erneuerung von Führerscheinen
auch vom Gesundheitszustand der
Kfz-Lenkerinnen und -Lenker
(körperliche und geistige
Tauglichkeit, Seh- und
Hörvermögen, Erkrankungen wie
Herz- und Gefäßkrankheiten,
Zucker und Krankheiten des
Nervensystems) abhängig machen.
Diese Maßnahme empfiehlt die
Europäische Union (EU) aus
Gründen der Verkehrssicherheit.
Jedoch können die
Mitgliedstaaten selbst
bestimmen, Wiederholungstests ab
einem bestimmten Alter und unter
bestimmten Bedingungen
durchführen. Derzeit sind keine
Maßnahmen in Österreich geplant.
Darüber hinaus können die
Mitgliedstaaten die
Gültigkeitsdauer von
Führerscheinen bei
Kfz-Lenkerinnen und -Lenker, die
älter als 50 Jahre sind,
begrenzen. Sie können für diese
Personengruppe häufigere
ärztliche Kontrollen oder
Auffrischungskurse vorschreiben.
Jedoch darf die Verringerung der
Gültigkeitsdauer von einer
Behörde nur dann vorgenommen
werden, wenn der Führerschein
erneuert werden muss. Derzeit
sind keine Maßnahmen in
Österreich dazu geplant.
Führerschein-Tourismus soll
unterbunden werden
Durch diese EU-Richtlinie soll
auch der Führerschein-Tourismus
bekämpft werden. Es wird
festgelegt, dass jede Person nur
Inhaber eines einzigen
Führerscheines ist. Die
Ausstellung eines Führerscheines
muss von den Behörden daher
abgelehnt werden, wenn die
Antragstellerin oder der
Antragsteller den Führerschein
in einem anderen europäischen
EU-Mitgliedstaat eingeschränkt,
ausgesetzt oder entzogen
bekommen hat.
Wenn eine Führerscheinbehörde
einen begründeten Verdacht hat,
dass die Antragstellerin oder
der Antragsteller bereits einen
Führerschein besitzt, so muss
diese Behörde zukünftig
Nachforschungen anstellen. Zur
Erleichterung dieser
Zusammenarbeit wird ein
EU-Führerscheinnetz für den
Datenaustausch eingerichtet. In
Österreich wird derzeit an einem
zentralen Führerscheinregister
gearbeitet.
Zweirädrige Fahrzeuge: Sammeln
von Erfahrung hilft Unfälle zu
vermeiden
Die Motorradunfälle in der
Europäischen Union weisen eine
erschreckend hohe Zahl auf.
Daher wurde in der Richtlinie
der Grundsatz des stufenweisen
Zugangs" festgeschrieben. Jedoch
können die Mitgliedstaaten das
Mindestalter flexibel gestalten.
Beim stufenweisen Zugang wird
das Sammeln von Erfahrung auf
kleineren Motorrädern gefördert,
bevor man auf größere Motorräder
umsteigt. Dazu wurden zwei neue
Fahrzeugklassen A1 und A2
geschaffen. Schulungen sollen
als Alternative zu Prüfungen bei
einem Wechsel auf größere
Motorräder angeboten werden.
Weiters wird die Erhöhung des
Alters für Lenkerinnen und
Lenker in der Kategorie der
leistungsstärksten Motorräder,
die keine Praxis aufweisen
können auf 24 Jahre erhöht.
Neue Klasse AM für
Kleinkrafträder (Mopeds)
Für Kleinkrafträder (Mopeds)
wird eine neue europäische
Klasse AM eingeführt. Für diese
Klasse wird zumindest eine
theoretische Prüfung
vorgeschrieben, was die
Verkehrssicherheit gerade für
die stärker gefährdeten jüngsten
Fahrerinnen und Fahrer erhöhen
soll. Die Klasse AM umfasst
zwei- oder dreirädrige
Kraftfahrzeuge mit einer
bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von bis zu
45 Kilometer pro Stunde (km/h)
sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge.
Das Mindestalter für die Klasse
AM wird auf 16 Jahre festgelegt.
In
Österreich wird am derzeit
festgelegten Mindestalter für
den Erhalt eines
Mopedführerscheines
festgehalten.
Anhänger, Wohnwagen und
Wohnmobile
Inhaberinnen und Inhaber eines
Führerscheins der Klasse B
können einen Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 Kilogramm mitführen,
sofern die zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination 4.250
Kilogramm nicht übersteigt.
Liegt die zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination über
3.500 Kilogramm, so ist je nach
Vorschrift des Mitgliedstaats
eine Schulung und oder eine
Prüfung erforderlich.
Details werden in den nächsten
Monaten vom Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und
Technologie (bmvit)
ausgearbeitet.
Bei Wohnmobilen bleibt die
Gewichtsgrenze für die Klasse B
bei 3500 Kilogramm.
Aus- und Weiterbildung der
Fahrprüfer
Derzeit gibt es keine
einheitlichen europäischen
Regelungen, welche
Qualifikationen Fahrprüfer
mitbringen müssen, um in einer
Fahrschule arbeiten zu können.
Die Richtlinie wird folgende
einheitliche Regelungen zu
folgenden Punkten ausarbeiten:
-
Bestandteile der
Grundqualifikation,
-
Anforderungen an
Qualitätssicherungsregeln
und
-
regelmäßige
Weiterbildungsprogramme für
Fahrprüferinnen und
Fahrprüfer.
Neue Broschüre zum
EU-Scheckkartenführerschein
Die
wichtigsten
Änderungen
im
Überblick:
Derzeit
sind in
den
europäischen
Mitgliedstaaten
über 110
verschiedene
Führerscheinmuster
gültig.
Die
Europäische
Union
(EU)
schreibt
ab
Jänner
2013
einen
neuen
einheitlichen
EU-Scheckkartenführerschein
mit
einem
regelmäßigen
Dokumentenaustausch
vor.
Auch in
Österreich
wird es
deshalb
wesentliche
Neuerungen
bei
Fristen-
und
Führerscheinklassen
geben.
Umtausch auf den Scheckkartenführerschein
Ein Duplikat wird ausgestellt, wenn Sie Ihren alten Führerschein gegen einen Scheckkartenführerschein umtauschen wollen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Sonst wird er ausgestellt bei:
-
Ungültigkeit des alten Führerscheins (zum Beispiel: Unleserlichkeit oder Unkenntlichkeit des Fotos),
-
Verlust oder Diebstahl,
-
Namensänderung auf freiwilliger Basis,
-
Verlängerung bei Befristung.
Auf der Website von help.gv.at erfahren Sie die Fristen, Kosten und anderes Wissenswertes über die Ausstellung eines Führerschein-Duplikats.
Informationen zum
Führerschein-Duplikat auf
help.gv.at - Öffnet sich in
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