WKO Rundmail 31/2009
Transport von Altautos für Transporteure / Verschrottungs-prämie
Im Zuge der Gewährung der sog. Verschrottungsprämie (Ökoprämiengesetz 2009) werden vermehrt Transporte von Altfahrzeugen (zur Verschrottung) durchgeführt. Transporteure nützen freie Ladekapazitäten und führen zum Teil erstmalig Altautotransporte durch.
Dazu folgende Hinweise:
1. Altautotransporte sind keine Gefahrguttransporte und unterliegen nicht den Gefahrguttransportvorschriften.
2. Beim Transport von Altautos muss jedoch ein
Begleitschein mitgeführt werden (Vorschrift aufgrund des
Abfallwirtschaftsgesetzes). Der Begleitschein muss (vom
Übergeber/Fahrzeughändler bereitgestellt) und beim Transport
mitgeführt werden und dem Übernehmer
(Shredder/Verwertungsunternehmer) übergeben werden.
http://www.lebensministerium.at/article/articleview/26429/1/6967/
Außer der Mitführpflicht eines Begleitscheins gelten beim Transport bzw. für Transportfahrzeuge beim Altautotransport grundsätzlich keine zusätzlichen Anforderungen.
Mit
freundlichen Grüßen
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