WKO Rundmail 31/2009
Transport von Altautos für Transporteure / Verschrottungs-prämie
Im Zuge der Gewährung der sog. Verschrottungsprämie (Ökoprämiengesetz 2009) werden vermehrt Transporte von Altfahrzeugen (zur Verschrottung) durchgeführt. Transporteure nützen freie Ladekapazitäten und führen zum Teil erstmalig Altautotransporte durch.
Dazu folgende Hinweise:
1. Altautotransporte sind keine Gefahrguttransporte und unterliegen nicht den Gefahrguttransportvorschriften.
2. Beim Transport von Altautos muss jedoch ein Begleitschein mitgeführt werden (Vorschrift aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes). Der Begleitschein muss (vom Übergeber/Fahrzeughändler bereitgestellt) und beim Transport mitgeführt werden und dem Übernehmer (Shredder/Verwertungsunternehmer) übergeben werden.Der Abfallcode lautet 35203.
http://www.lebensministerium.at/article/articleview/26429/1/6967/
Außer der Mitführpflicht eines Begleitscheins gelten beim Transport bzw. für Transportfahrzeuge beim Altautotransport grundsätzlich keine zusätzlichen Anforderungen. M it freundlichen GrüßenHeinz Schierhuber Mag. Patricia Luger Fachgruppenobmann Fachgruppengeschäftsführerin Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße 1| 3100 St. Pölten T 02742/851-19511, 19512 | F 02742/851-19519 E verkehr.fachgruppen1@wknoe.at W http://wko.at/noe/gueterbefoerderung Impressum und Offenlegung: Herausgeber + Medieninhaber: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe, Landsbergerstaße 1, 3100 St. Pölten Tätigkeitsbereich: Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung Blattlinie: Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches, Mitgliederinformation der Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe
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