ALLERGEN-CODES
auf
Lebensmitteln
Neue
Lebensmittel-Informationsverordnung
Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind ein Phänomen, das
immer mehr Menschen betrifft.
Die Lebensmittel-Informationsverordnung, die ab 13.12.2014 gilt,
verpflichtet daher Lebensmittelunternehmen, die Kunden darüber zu
informieren, ob Stoffe oder Erzeugnisse in ihren Produkten enthalten
sind, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.
NEUE ALLERGEN-CODES:
IMMER IN GROSSBUCHSTABEN
Zur Abkürzung der Texte werden die von WKO und Ministerium empfohlenen
Allergen-Codes verwendet.
Man findet sie bei vorverpackten Waren und Lebensmittel in Bedienung.
auf dem
Preisetikett bzw. der Preisauszeichnung
auf dem
Etikett aus der Feinkost-Waage
Allergen-Code |
Der Buchstabe steht für |
A |
Glutenhaltiges Getreide,
namentlich Weizen (alle Weizenarten und Weizenab-kömmlinge,
die in Österreich*) zusätzlich zu den genannten Namen Dinkel
und Khorasan Weizen weiters als Kamut, Emmer, Einkorn und
Krünkern im Handel erhältlich sind). Roggen, Gerste, Hafer
oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte
Erzeugnisse. |
B |
Krebstiere, Krebs, Hummer,
Languste und daraus gewonnene Erzeugnisse |
C |
Eier von Geflügel
und daraus gewonnene Erzeugnisse
|
D |
Fische und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
E |
Erdnüsse und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
F |
Sojabohnen und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
G |
Milch von Säugetieren
wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene
Erzeugnisse (einschließlich Laktose) |
H |
Schalenfrüchte,
namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse,
Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia oder
Queenslandnüsse |
L |
Sellerie und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
M |
Senf und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
N |
Sesamsamen und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
O |
Sulfite und
Schwefeldioxid, die für verzehrfertige oder gemäß den
Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand
zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind |
P |
Lupinien und daraus
gewonnene Erzeugnisse |
R |
Weichtiere wie z.B. Muscheln,
Austern, Schnecken und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung:
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/EU_Vorschriften_zur_Lebensmittelkennzeichnung#f1
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