ALLERGEN-CODES

auf Lebensmitteln

 

Neue Lebensmittel-Informationsverordnung

 

Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sind ein Phänomen, das immer mehr Menschen betrifft.

 

Die Lebensmittel-Informationsverordnung, die ab 13.12.2014 gilt, verpflichtet daher Lebensmittelunternehmen, die Kunden darüber zu informieren, ob Stoffe oder Erzeugnisse in ihren Produkten enthalten sind, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.

 

NEUE ALLERGEN-CODES:

IMMER IN GROSSBUCHSTABEN

 

Zur Abkürzung der Texte werden die von WKO und Ministerium empfohlenen Allergen-Codes verwendet.

Man findet sie bei vorverpackten Waren und Lebensmittel in Bedienung.

auf dem Preisetikett bzw. der Preisauszeichnung

auf dem Etikett aus der Feinkost-Waage

 

Allergen-Code

Der Buchstabe steht für

A

Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (alle Weizenarten und Weizenab-kömmlinge, die in Österreich*) zusätzlich zu den genannten Namen Dinkel und Khorasan Weizen weiters als Kamut, Emmer, Einkorn und Krünkern im Handel erhältlich sind). Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.

B

Krebstiere, Krebs, Hummer, Languste und daraus gewonnene Erzeugnisse

C

Eier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse

D

Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

E

Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

F

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

G

Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

H

Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia oder Queenslandnüsse

L

Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse

M

Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse

N

Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse

O

Sulfite und Schwefeldioxid, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind

P

Lupinien und daraus gewonnene Erzeugnisse

R

Weichtiere wie z.B. Muscheln, Austern, Schnecken und daraus gewonnene Erzeugnisse

 

Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung:

http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensmittel/EU_Vorschriften_zur_Lebensmittelkennzeichnung#f1